Veröffentlichungen

01. Januar 2017

Magazin Pablo - Ausgabe 1-2017

Trennung und Scheidung sind einschneidende Ereignisse, die der gesamten Familie die gewohnten Beziehungs- und Lebensgrundlagen entziehen; oft verbunden mit Gefühlen von Enttäuschungen, Angst, Wut und...
01. März 2016

Magazin Pablo - Ausgabe 3-2016

Kinder sind das Wertvollste, was wir haben. Darüber sind sich die meisten Menschen einig. Was aber, wenn der eigene Beruf und die Karriere ebenso wichtige Elemente im Leben sind? Das eine muss das...
01. März 2016

Magazin Pablo - Ausgabe 3-2016

Erben und vererben führt häufig zu Dauerstreitigkeiten bis hin zu kompletten Beziehungsabbrüchen in Familien.Die Scheu, sich mit dem eigenen Tod zu befassen, die Sorge durch Vermögensverteilungen...
01. Januar 2016

Die Kosten einer üblichen Bestattung belaufen sich schnell auf mehrere tausend Euro. Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten sogenannte Sterbegeldversicherungen an, um die anfallenden Kosten einer Bestattung abzusichern und die Hinterbliebenen damit finanziell zu entlasten. Die zunächst verlockend klingenden Angebote der Versicherungen können sich jedoch bei genauerer Betrachtungsweise mitunter als wirtschaftlich sinnlos herausstellen. Einige Punkte, die immer beachtet werden sollten, werden im Folgenden von Rechtsanwalt Christopher Bergmann dargestellt.

I. Definition

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall. Die vereinbarte Versicherungssumme, welche meist zwischen 2.000 Euro bis 10.000 Euro liegt, wird grundsätzlich mit
dem Tod fällig. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich damit um eine reine Risikoversicherung. Ein Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme setzt damit stets den Tod voraus.

II. Versicherungsbedingungen

Wer Interesse an einer Sterbegeldversicherung hat, sollte sich in jedem Fall sehr genau die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens anschauen und überprüfen. In vielen solcher Versicherungsbedingungen sind sogenannte Warteklauseln von mehreren Jahren festgeschrieben. Tritt der Tod dann bereits innerhalb dieser Wartezeit ein, besteht noch kein Anspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme. Es werden dann lediglich die bislang eingezahlten Beträge zurückerstattet. Die Rechtmäßigkeit solcher Warteklauseln in den Versicherungsbedingungen wurde bereits im Jahr 2013 vom Landgericht Köln mit Urteil vom 13.11.2013 bestätigt. Eine Witwe hatte auf Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme nach dem Tod ihres Mannes geklagt. Die Versicherungssumme betrug 7.500 Euro. Der Ehemann war neun Monate nach Abschluss der Sterbegeldversicherung verstorben. Das Landgericht wies die Klage der Witwe vollständig ab, da es die vereinbarte Warteklausel für rechtswirksam erachtete. Die Witwe erhielt damit nur die in den neun Monaten eingezahlten Beträge, welche gerade einmal 432 Euro betrugen.

III. Alter

Ein maßgebliches Kriterium für die Frage, ob eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein kann, ist stets
das Alter bei Abschluss der Versicherung. Die Mehrheit der Sterbegeldversicherungen wird ab einem
Alter von 65 Jahren abgeschlossen. Überprüfungen und Modellrechnungen von Stiftung Warentest und
Finanztest kommen jedoch gerade zu dem Ergebnis, dass bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung ab dem Alter von 65 Jahren vom Abschluss einer solchen Sterbegeldversicherung ausdrücklich abgeraten wird. Aufgrund der mit zunehmendem Alter höher werdenden Risikozuschläge hätte nach der dort durchgeführten Berechnung, ein 65-jähriger Mann selbst bei der günstigsten Versicherung über 7.000 Euro an Prämien einzahlen müssen, um eine Versicherungssumme in Höhe von lediglich 5.000 Euro zu erhalten.

IV. Fazit

Eine Sterbegeldversicherung ist daher als nicht sinnvoll einzustufen, wenn diese in einem höheren Alter abgeschlossen wird. Ebenfalls sinnlos ist eine solche Versicherung, wenn die betreffende Person bereits schwer krank ist, und ein Versterben innerhalb der Wartezeit wahrscheinlich ist.

V. Alternativen

Neben den klassischen Sterbegeldversicherungen gibt es jedoch durchaus sinnvolle Alternativen. In Betracht kommt beispielsweise eine klassische Risikolebensversicherung mit günstigen Beiträgen.
Ohne die entsprechenden Warteklauseln besteht selbst bei einem frühzeitigen Versterben der volle
Anspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme. Auch hierbei gilt es aber stets ein besonderes Augenmerk auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen zu legen.

Die Kosten einer üblichen Bestattung belaufen sich schnell auf mehrere tausend Euro. Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten sogenannte Sterbegeldversicherungen an, um die anfallenden Kosten einer...
01. Oktober 2015

Die stetig wachsende Lebenserwartung der Bevölkerung in Deutschland führt unmittelbar dazu, dass immer mehr Menschen auf Hilfe und Unterstützung von Dritten angewiesen sind. Dies wird auch durch die wachsende Zahl gerichtlicher Betreuungsverfahren deutlich. In der anwaltlichen Praxis ist dennoch festzustellen, dass vielfach noch Informationsdefizite, falsche Vorstellungen und Ängste im Hinblick auf die Thematik Vorsorgevollmachten herrschen. Die wichtigsten Antworten gibt Rechtsanwalt Christopher Bergmann.

Was bedeutet der Begriff Generalvollmacht/ Vorsorgevollmacht überhaupt?

Die beiden Begriffe werden zumeist beliebig und abwechselnd verwendet. Eine Vorsorgevollmacht ist
grundsätzlich die Benennung eines Vertreters für bestimmte Angelegenheiten, wenn man diese nicht
selbst besorgen kann. Wenn sich diese Vollmacht auf sämtliche Angelegenheiten umfassend erstreckt,
spricht man von einer Generalvollmacht. Durch eine Vollmacht wird grundsätzlich dem Bevollmächtigten die Befugnis erteilt, rechtswirksame Handlungen für den Vertretenen vorzunehmen und auch entsprechende Willenserklärungen abzugeben. Wenn eine solche Vollmacht nun umfassend
ausgestaltet ist und sich auf alle erdenklichen Handlungsfelder bezieht, spricht man von einer Generalvollmacht. Als Gegenbeispiel hierzu wäre an eine reine Bankvollmacht zu denken, durch die der
Bevollmächtigte ausschließlich zur Vornahme von Bankgeschäften berechtigt ist.

Wer braucht eine solche Generalvollmacht?

Die Notwendigkeit einer Generalvollmacht kann jederzeit eintreten. Bereits durch einen Unfall kann
man zumindest vorübergehend nicht dazu in der Lage sein, seine eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Die vielfach in der Bevölkerung herrschende Auffassung, dass vorsorgende Verfügungen ausschließlich Menschen in höherem Alter betreffen, ist insoweit ausdrücklich zu korrigieren. Dennoch gewinnen solche Vollmachten selbstverständlich mit zunehmendem Alter an Bedeutung.

Welche Vorteile hat eine Generalvollmacht?

Der eine wesentliche Vorteil einer Generalvollmacht besteht bereits darin, dass man sich die Person des Bevollmächtigten selbst aussuchen kann. Die Regelung von sehr persönlichen Angelegenheiten kann damit einer Person des absoluten Vertrauens, wie beispielsweise dem Ehegatten oder auch eigenen Kindern anvertraut werden. Die andere bedeutsame Auswirkung einer Generalvollmacht
ist die Tatsache, dass man damit die Anordnung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht vermeiden kann. Voraussetzung für die Anordnung einer Betreuung durch das Gericht ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nämlich stets, dass eine solche Betreuung erforderlich ist. Dies ist gerade dann nicht der Fall, wenn die Betreuung bereits anderweitig sichergestellt ist, wie insbesondere durch einen Bevollmächtigten. Durch die Errichtung einer Generalvollmacht kann man damit bereits die Bestellung eines Betreuers vermeiden, der sein Amt meist als Berufsbetreuer
ausübt und für den Betroffenen damit eine völlig unbekannte Person darstellt.

Kann ich auch mehrere Personen bevollmächtigen?

Grundsätzlich bestehen keine gesetzlichen Einschränkungen über die Zahl der Bevollmächtigten. Abzuraten ist aber dringend von einer gemeinsamen Bevollmächtigung mehrerer Personen, welche ihre Vollmacht nur gemeinsam ausüben dürfen. Alle Bevollmächtigten wären vollständig handlungsunfähig,
sofern einer der Bevollmächtigten verhindert wäre. Vorzugswürdig ist daher eine Gestaltung, dass ein
Ersatzbevollmächtigter benannt, oder aber mehrere Bevollmächtigte einzelvertretungsberechtigt sind.

Welche Form gilt es zu beachten?

Auch wenn keine ausdrücklichen Formvorschriften für Vollmachten existieren, sollte eine Generalvollmacht aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erteilt werden. Eine notarielle Beurkundung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Lediglich für den Fall, dass der Bevollmächtigte auch zur Vornahme von Rechtsgeschäften über Immobilien befugt sein soll, ist eine notarielle Generalvollmacht erforderlich, da Verfügungen über Grundstücke ebenfalls der notariellen Form unterliegen.

Was ist, wenn der Bevollmächtigte gegen meinenWillen handelt?

Ein Bevollmächtigter darf im Besitz einer Generalvollmacht im Außenverhältnis grundsätzlich sämtliche
wirksamen Rechtshandlungen vornehmen. Hiervon zu unterscheiden ist aber das Innenverhältnis
zwischen dem Vollmachtgeber und seinem Bevollmächtigten. Dieses sollte stets derart ausgestaltet
sein, dass der Bevollmächtigte sich an die klaren Weisungen und Wünsche des Vollmachtgebers
zu halten hat. Andernfalls kann der Vollmachtgeber auch Schadensersatzansprüche gegenüber
dem Bevollmächtigten geltend machen. Außerdem kann der Vollmachtgeber eine erteilte
Generalvollmacht jederzeit widerrufen.

Fazit:

Die Thematik Vorsorgevollmachten kann jeden unvorhergesehen und schnell betreffen. Um für
einen solchen Fall bestens vorbereitet und auch abgesichert zu sein, sollten entsprechende Vorsorgeverfügungen getroffen werden. Zusätzlich ist auch noch an eine Patientenverfügung zu denken. Durch eine qualifizierte anwaltliche Beratung kann in allen Punkten eine auf den individuellen Fall zugeschnittene Vorsorge getroffen werden, die viele Probleme vermeiden kann.

Die stetig wachsende Lebenserwartung der Bevölkerung in Deutschland führt unmittelbar dazu, dass immer mehr Menschen auf Hilfe und Unterstützung von Dritten angewiesen sind. Dies wird auch durch die...
01. Juli 2015

Magazin Pablo - Ausgabe 3-2015

In vielen neuen Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte der Eltern gestärktund deren primäre Zuständigkeit für die Erziehung ihrer Kinder bestätigt. Art. 6 II 1 GG garantiert...
01. April 2015

Magazin Pablo - Ausgabe 2-2015

...bedeutsam für viele Erbfälle Ab wann gilt die Verordnung? In Kraft getreten ist die Verordnung bereits am 16.08.2012.Sie findet jedoch erst auf Erbfälle ab dem 17.08.2015 Anwendung. Was...
01. Januar 2015

Magazin Pablo - Ausgabe 1-2015

Was versteht man darunter? Erbrechtliche Gestaltungen vor Eintritt eines ErbfallesÜbertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten Welche Vorteile bieten sich? Zeitliche Bestimmung der...
01. Oktober 2014

Magazin Pablo - Ausgabe 4-2014

Was ist Mediation? ein strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegungein freiwilliges und vertrauliches Verfahren, in dem die Konfliktparteien mit Hilfe einer neutralen dritten...
01. Januar 2014

Lebensbogen 1-2014

Die Gesellschaft in Deutschland befindet sich aktuell in einer sogenannten „Erbengeneration“. Studien gehen davon aus, dass in diesem Jahrzehnt etwa 2,6 Billionen Euro vererbt werden. Grund hierfür...