01. Januar 2018

Ehevertrag für Unternehmer – Krisen vermeiden durch Vorsorge

Magazin Pablo - Ausgabe 1-2018

  • Der Scheidungsfall kann sich schnell zur bedrohlichen Krise für ein Unternehmen, für Selbständige und für die Familie ausweiten, das Unternehmen ist in der Regel die wesentliche Einkommensquelle der Familie und der größte Vermögensteil.
  • Die gesetzlichen Regelungen stammen aus dem Jahr 1900. Sie wurden zwar immer wieder reformiert, bieten aber nur Einheitslösungen für alle Ehen und werden den speziellen Bedürfnissen der Unternehmerehe nicht gerecht. Mit dem Ehevertrag bestimmen die Eheleute persönlich und individuell angepasst die rechtlichen Folgen beim Scheitern ihrer Ehe oder im Todesfall:
  • Durch Gütertrennung kann jeglicher Vermögensausgleich abgewählt werden, unter Umständen auch mit Kompensationen. Durch einen modifizierten Zugewinnausgleich können die Interessenslagen vielfältig berücksichtigt werden, so zum Beispiel durch Beschränkung auf den Todesfall, auf das Privatvermögen, durch Vereinbarung der Kriterien zur Unternehmensbewertung, durch Festlegung einer Höchstgrenze für die Ausgleichszahlung.
  • Im Unterhaltsrecht lassen sich Grund, Höhe, Dauer und auch Abfindungen vereinbaren.
  • Vertragliche Regelungen im Versorgungsausgleich sichern den Unterhalt im Alter ab. Hat der Unternehmer keine eigenen Anrechte aufgebaut, gilt es, den Partner vor Teilung seiner Versorgungsanwartschaften zu bewahren oder für Zeiten der Kinderbetreuung eine vertragliche Altersversorgung zu gewährleisten.
  • Um die Handlungsfreiheit des Unternehmers auch in der Ehe zu bewahren, sollte bei Zugewinngemeinschaft das Betriebsvermögen aus der Verfügungsbeschränkung des § 1365 BGB abbedungen werden.
  • Sinnvoll und notwendig ist es, im Ehevertrag auch erbvertragliche Regelungen zu treffen.
  • Der Ehevertrag kann vor, während der Ehe und auch als Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen werden.
  • Der Vertrag sollte in regelmäßigen Abständen auf seine Aktualität und Angemessenheit überprüft werden.
  • Das Ziel eines Ehevertrages ist es, ausgewogene Regelungen für die Ehepartner und die Familie zu treffen und gleichzeitig das Unternehmen als Lebensgrundlage zu sichern.

Wir wissen:  Nur ein fairer Ehevertrag sichert dauerhaft den Bestand der Ehe.

Wir begleiten Sie gerne auf dem komplexen Weg zu einer sinnvollen und rechtssicheren Gesamtregelung. Wir stehen Ihnen mit unserem spezialisierten Anwaltsteam, Mediatorinnen und Beratern aus einem umfangreichen Netzwerk zur Verfügung.

Dateien zum Download: