Vorsorgende Verfügungen können für sich selbst wie auch für minderjährige Kinder erstellt werden. Sie bieten den Vorteil, dass eine vertraute Person anstelle einer gerichtlich bestimmten Person im eigenen Verhinderungsfall notwendige Entscheidungen trifft.
Vorsorgende Regelungen bewirken Entlastung für Betroffene und Handelnde
Jeder ist endlich und verletzlich. Dennoch verdrängen wir gerne die Themen Tod und Krankheit. Dies gilt für sich selbst sowie für die Liebsten. Vorsorgende Regelungen geben gerade die Möglichkeit, Verantwortung und Selbstbestimmung in Grenzsituationen wirksam zu gestalten. Das Thema betrifft nicht nur das hohe Alter, sondern jede Lebensphase und stellt sich bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Mit der Einführung des gesetzlichen Notvertretungsrechtes sollen die medizinische Akutversorgung und eventuell weitere notwendige Entscheidungen zur Gesundheitssorge schnell, ohne Zeitverzögerungen, ohne juristische wie tatsächliche Unsicherheiten gewährleistet und Befugnisse von Ehegatten und Lebenspartner (§ 21 LPartG) gestärkt werden. Entgegen einer weit verbreiteten fehlerhaften Annahme können nach derzeitiger Rechtslage Ehegatten oder Lebenspartner diese Entscheidung nur dann treffen, wenn eine vorsorgende Bevollmächtigung hierzu vorliegt. Ansonsten war und ist bis zum 31.12.2022 die Einleitung eines Eilverfahrens zur gerichtlichen Anordnung einer vorläufigen Betreuung notwendig.
Pablo Magazin - Ausgabe 4-2021
Wie wir wieder zu mehr Gemeinschaftssinn finden
Angesichts der Pandemie fragen sich viele Menschen, ob sie eine Patientenverfügung erstellen oder ergänzen sollen. Sie sind verunsichert, ob Besonderheiten für den Fall einer Corona-Erkrankung berücksichtigt werden müssen.
Menschenwürde und Selbstbestimmung
FamRZ Ausgabe 07/2019, 548 ff.
Magazin Pablo - Ausgabe 3-2019
Magazin Pablo - Ausgabe 3-2018
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