Mit der Einführung des gesetzlichen Notvertretungsrechtes sollen die medizinische Akutversorgung und eventuell weitere notwendige Entscheidungen zur Gesundheitssorge schnell, ohne Zeitverzögerungen, ohne juristische wie tatsächliche Unsicherheiten gewährleistet und Befugnisse von Ehegatten und Lebenspartner (§ 21 LPartG) gestärkt werden. Entgegen einer weit verbreiteten fehlerhaften Annahme können nach derzeitiger Rechtslage Ehegatten oder Lebenspartner diese Entscheidung nur dann treffen, wenn eine vorsorgende Bevollmächtigung hierzu vorliegt. Ansonsten war und ist bis zum 31.12.2022 die Einleitung eines Eilverfahrens zur gerichtlichen Anordnung einer vorläufigen Betreuung notwendig.
Pablo Magazin - Ausgabe 4-2021
Wie wir wieder zu mehr Gemeinschaftssinn finden
Angesichts der Pandemie fragen sich viele Menschen, ob sie eine Patientenverfügung erstellen oder ergänzen sollen. Sie sind verunsichert, ob Besonderheiten für den Fall einer Corona-Erkrankung berücksichtigt werden müssen.
Menschenwürde und Selbstbestimmung
FamRZ Ausgabe 07/2019, 548 ff.
Magazin Pablo - Ausgabe 3-2019
Magazin Pablo - Ausgabe 3-2018
Magazin Pablo - Ausgabe 1-2018
Magazin Pablo - Ausgabe 3-2017
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