Das familienrechtliche Dezernat erhält ab dem 1. Juni 2026 wertvolle Verstärkung. Frau Rechtsanwältin Otter-Krohnen wird sich engagiert und spezialisiert diesem Fachgebiet widmen.
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, um Konflikte mithilfe eines neutralen Dritten freiwillig und selbstverantwortlich zu regeln. Probleme in Familienbeziehungen sind besonders mit Gefüh-len verbunden und auf der reinen Sachebene schwer zu klären. Die Familien- und Erbmediation bietet gerade hier einen optimalen Rahmen. Auf Grundlage freiwilliger Zusammenarbeit fördert sie sachliche Kommunikation und gegenseitiges Verständnis, um zu einer gemeinsamen Eini-gung zu kommen. Sie ist somit gleichermaßen zur Vorbeugung, als auch zur Beilegung von Kon-flikten geeignet.
Erbfälle führen oft zu tiefgreifenden Konflikten zwischen den Erben und innerhalb der Familien. Sie sind emotional sehr aufgeladen und dies nicht nur, weil sie zeitlich mit der Trauer um den Verlust eines Angehörigen zusammenfallen. Neben den finanziellen Auswirkungen spielen häufig verdrängte familiäre Spannungen eine tragende Rolle und behindern den Blick auf mögliche Lösungen. Auch auf Seiten des Erblassers sind bei der Nachlassregelung viele emotionale Themen neben den rein sachlichen Themen zu bewältigen. Erben und Vererben ist besetzt mit der Auseinandersetzung um Tod, Krankheiten, Fähigkeitsverlusten, Erwartungen und Bewertungen innerhalb der Familie, Sorge vor Streitigkeiten. Allesamt Tabuthemen, die gerne verdrängt werden. Mediation bietet einen Weg, Erbschaftsangelegenheiten friedlich und konstruktiv zu lösen.
Vorsorgende Verfügungen können für sich selbst wie auch für minderjährige Kinder erstellt werden. Sie bieten den Vorteil, dass eine vertraute Person anstelle einer gerichtlich bestimmten Person im eigenen Verhinderungsfall notwendige Entscheidungen trifft.
Vorsorgende Regelungen bewirken Entlastung für Betroffene und Handelnde
Jeder ist endlich und verletzlich. Dennoch verdrängen wir gerne die Themen Tod und Krankheit. Dies gilt für sich selbst sowie für die Liebsten. Vorsorgende Regelungen geben gerade die Möglichkeit, Verantwortung und Selbstbestimmung in Grenzsituationen wirksam zu gestalten. Das Thema betrifft nicht nur das hohe Alter, sondern jede Lebensphase und stellt sich bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Mit der Einführung des gesetzlichen Notvertretungsrechtes sollen die medizinische Akutversorgung und eventuell weitere notwendige Entscheidungen zur Gesundheitssorge schnell, ohne Zeitverzögerungen, ohne juristische wie tatsächliche Unsicherheiten gewährleistet und Befugnisse von Ehegatten und Lebenspartner (§ 21 LPartG) gestärkt werden. Entgegen einer weit verbreiteten fehlerhaften Annahme können nach derzeitiger Rechtslage Ehegatten oder Lebenspartner diese Entscheidung nur dann treffen, wenn eine vorsorgende Bevollmächtigung hierzu vorliegt. Ansonsten war und ist bis zum 31.12.2022 die Einleitung eines Eilverfahrens zur gerichtlichen Anordnung einer vorläufigen Betreuung notwendig.
Pablo Magazin - Ausgabe 4-2021
Wie wir wieder zu mehr Gemeinschaftssinn finden
Angesichts der Pandemie fragen sich viele Menschen, ob sie eine Patientenverfügung erstellen oder ergänzen sollen. Sie sind verunsichert, ob Besonderheiten für den Fall einer Corona-Erkrankung berücksichtigt werden müssen.
Menschenwürde und Selbstbestimmung
Korn-Bergmann · Bergmann
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