Christopher Bergmann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Erbrecht

Studienort:Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Zulassung seit:2013
Fachanwalt seit:2019
Fremdsprachen:Englisch

Kompetenzfelder

  • Erbrecht
  • Familienrecht

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein DAV
  • Arbeitsgemeinschaft für Erbrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

Tätigkeitsfelder

Christopher Bergmann ist seit mittlerweile über 12 Jahren ausschließlich im Erbrecht und Familienrecht tätig. Bereits im Jahr 2019 erhielt er aufgrund seiner nachgewiesenen hohen praktischen Erfahrung und seiner Fachkenntnisse den Fachanwaltstitel im Erbrecht durch die Rechtsanwaltskammer Bamberg verliehen. Christopher Bergmann ist damit aktuell einer von lediglich 50 der insgesamt über 2500 im Bezirk der Kammer Bamberg zugelassenen Anwälte, die den Fachanwaltstitel Erbrecht führen dürfen (Stand 1.1.2025). Im Erbrecht vertritt er seine Mandanten umfassend bei allen erbrechtlichen Rechtsfragen wie bspw. bei Erbauseinandersetzungen, Pflichtteil, Testament, vorweggenommener Erbfolge, Erbscheinsverfahren sowie bei Nachfolgeplanungen und -regelungen für Privatmandanten und Unternehmen.  

In seinen zweiten Spezialgebiet Familienrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Bergmann sowohl im Trennungsfall zur Regelung sämtlicher Trennungsfolgen und Scheidungsfolgen, wie z.B. Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Umgang und elterliche Sorge sowie bei vorsorgenden Gestaltungen wie z. B. Eheverträgen vertrauensvoll zur Seite. 

Dies gilt in beiden Rechtsgebieten sowohl für eine außergerichtliche Tätigkeit mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu finden, wie auch andernfalls für eine konsequente gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen.