| Studienort: | Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg |
| Zulassung seit: | 2023 |
| Fremdsprachen: | Englisch |
Seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft ist Felix Göppner ausschließlich im Erb- und Familienrecht tätig. Er verbindet juristische Präzision mit Einfühlungsvermögen und einem klaren Blick für wirtschaftlich sinnvolle, langfristige Lösungen. Sein Anspruch ist es, Konflikte frühzeitig zu erkennen und durch vorausschauende Gestaltung sowie strukturierte Verhandlungen zu vermeiden. Lässt sich eine einvernehmliche Lösung nicht erzielen, vertritt er zielgerichtet die Interessen seiner Mandanten– außergerichtlich wie vor Gericht.
Im Bereich der Vorsorgeplanung entwickelt er individuelle Konzepte – von der Vorsorgevollmacht über die Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge bis hin zu maßgeschneiderten Nachfolgeregelungen. Ziel ist es, rechtliche Klarheit zu schaffen, Vermögenswerte strukturiert zu sichern und künftige Streitigkeiten innerhalb der Familie nachhaltig zu vermeiden.
Tritt der Erbfall ein, stehen Hinterbliebene neben der persönlichen Belastung häufig vor komplexen rechtlichen Fragestellungen – etwa bei der Klärung des Erbrechts, der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. In dieser sensiblen Phase begleitet Felix Göppner seine Mandanten mit fachlichem Rat und einer klar strukturierten Vorgehensweise, behält dabei jedoch stets die für die Betroffenen emotional herausfordernde Situation im Blick.

Korn-Bergmann · Bergmann
Familienrecht Erbrecht Mediation
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