Das erste inhaltlich eigenständige Seminar im Rahmen einer interdisziplinären Fortbildungsreihe befasst sich mit dem Kindeswohl als zentralem Begriff in Kindschaftsverfahren. Ziel des Seminars ist es, einen differenzierten Blick hierauf zu entwickeln, um zu vermeiden, dass er zu einem pauschalen und subjektiven Schlagabtausch zwischen den Professionen eingesetzt wird.
Dem Kindeswillen wurde zunehmend mehr Bedeutung beigemessen. Gleichzeitig haben sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Feststellung des Kindeswillens weiterentwickelt und rechtliche Erfordernisse hierzu herausgebildet.
Objektive Gefahren für das Kindeswohl begrenzen die Beachtlichkeit des Kindeswillens. Die Abwägung ist schwierig und erfordert hohe Fachlichkeit.
Ein fachlich versiertes Vorgehen erfordert allerdings nicht nur Fachwissen sondern insbesondere Selbstreflektion und eine beständige Einschätzung der eigenen fachlichen und persönlichen Kompetenzen und Grenzen. Notwendige Voraussetzungen, um der gesetzlich übertragenden Rolle und Aufgabe gerecht zu werden und diese souverän auszufüllen.
Diese Veranstaltung ist inhaltlich eigenständiger Bestandteil einer auch für Verfahrensbeistände geeigneten Veranstaltungsreihe:
„Kindeswohl - Kindeswille“, 13.06.2023 (094528)
„Kindesanhörung“, 20.07.2023 (094529)
„Erziehungsfähigkeit“, 12.10.2023 (094530)
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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Mo. bis Do. | 08:00 - 18:00 Uhr |
Fr. | 08:00 - 17:00 Uhr |
Sa. | 10:00 - 13:00 Uhr |
Abweichende Termine nach Vereinbarung.
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Familienrecht Erbrecht Mediation
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