Dieses zweite und inhaltlich eigenständige Seminar im Rahmen einer interdisziplinären Fortbildungsreihe befasst sich mit der Kindesanhörung.
Gesprächsführung mit dem Kind in verschiedenen Verfahrensetappen ist eine der verantwortlichsten Aufgaben von Verfahrensbeiständen. Nicht nur im Interesse des Kindes, sondern ausdrücklich in der Reform vom 1.7.2021 (Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder) werden hierfür spezielle Eignungsvoraussetzungen für Verfahrensbeistände gefordert. Diese beziehen sich nach § 158a FamFG nicht nur auf die Kenntnis entsprechender Rechtsgrundlagen, sondern auch auf kindgerechte Gesprächstechniken.
Der originäre Aufgabenbereich nach § 158b I FamFG umfasst die Feststellung und Geltendmachung der Kindersinteressen und Information und Begleitung des Kindes durch das Verfahren. Persönliche Gespräche mit dem Kind und die Teilnahme bei der richterlichen Anhörung bilden den wesentlichen Tätigkeitsbereich ab.
Das interdisziplinäre Seminar bietet hierzu fundiertes Fachwissen, um die komplexe Aufgabenstellung professionell zu bewältigen und dabei sekundäre Kindeswohlgefährdungen zu vermeiden.
Diese Veranstaltung ist inhaltlich eigenständiger Bestandteil einer auch für Verfahrensbeistände geeigneten Veranstaltungsreihe:
„Kindeswohl - Kindeswille“, 13.06.2023 (094528)
„Kindesanhörung“, 20.07.2023 (094529)
„Erziehungsfähigkeit“, 12.10.2023 (094530)
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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Familienrecht Erbrecht Mediation
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