01. März 2019

Kindschaftsverfahren auf dem Prüfstand

Magazin Pablo - Ausgabe 3-2019

Seit vielen Jahren steht die Qualitätssicherung von Kindschaftsverfahren im öffentlichen und politischen Focus. Dies mit gutem Grund wie viele betroffene Eltern und Kinder leidvoll berichten können.

  • Der Status quo in diesen Verfahren ist gekennzeichnet von einem hohen Anstieg der offi-ziellen und inoffiziellen Beteiligten und fehlender klarer Rollen- und Aufgabenverteilung, was für die Betroffenen zu einer intransparenten Verfahrensabläufen und Entscheidungs-findungen führt. Eine Psychologisierung und Pädagogisierung des Rechtes verdrängt die gültigen rechtlichen Grundlagen. Mangelnde Verfahrensleitung, - lenkung, - kontrolle durch Gerichte eröffnet den Raum zur Übernahme gerichtlicher Aufgaben durch sonstige Betei-ligte bis hin zur faktischen Verfahrensentscheidung. Ein informeller Austausch, häufig ohne Beachtung von Schweigepflichten und datenschutzrechtlichen Bestimmungen, führt zur Schaffung eines unumstößlichen Meinungsbildes außerhalb der Verfahrensregeln und der darin gewährleisteten Mitbeteiligung der Betroffenen. Mangelnde Rechts- und Fachkennt-nisse der beteiligten Professionen verursachen eine zu hohe Einflussnahme subjektiver Meinungen und Bewertungen. Fehlende spezielle wissenschaftliche Erkenntnisse und Grundlagen für familienrechtspsychologische Gutachten und mangelnde Qualifikation der Gutachter erschweren die gerichtlichen Ermittlungsaufgaben und die Entscheidungsfin-dung. Lange Verfahrensdauern und unkalkulierbare Verfahrenskosten sind leider häufige Folgen.
  • Die Folgen hiervon sind ein erheblicher Verlust der Rechtssicherheit und eine Gefährdung der rechtsstaatlichen Grundprinzipien. Rechte von Kindern und Eltern sowie das allseits betonte Primat des Kindeswohles werden in den Verfahren oft nicht mehr gewährleistet.
  • Erneut nimmt sich die Politik daher dieses Themas an. Die Qualitätssicherung in Kind-schaftsverfahren sowie eine bessere Qualifizierung von Familienrichtern, Gutachtern und Verfahrensbeiständen wird aufgrund der Koalitionsvereinbarung durch die Kinderkommis-sion im Bundestag bearbeitet. Diese fordert die Qualitätsverbesserung in den Familienge-richten und die verbindliche Qualifizierung der verschiedenen Akteure im Familienverfah-ren (Familienrichter, Verfahrensbeistände, Sachverständige und weitere Professionen) und unterbreitet hierzu konkrete Handlungsvorschläge. Gleichwohl wurden Familienrichter bis-her sowohl von den Justizbehörden als auch der Politik durch einen zu knappen Personal-schlüssel und mangelnde Qualifizierung und Fortbildung regelrecht alleine gelassen.
  • Die anwaltliche Vertretung in kindschaftsgerichtlichen Verfahren erfordert einen hohen Kenntnisstand an rechtlichem Wissen wie auch Grundkenntnisse in Familienrechtspsycho-logie, darüber hinaus Einsatzbereitschaft und Standfestigkeit, um Mandanten gut aufgrund der geschilderten Umstände in Verfahren begleiten zu können. Der Einstieg in ein gerichtli-ches Verfahren ist mit den betroffenen Eltern genau zu bedenken und abzuwägen. Einver-nehmliche Regelungen können eine gute Alternative darstellen. Gerade die Mediation stellt einen geeigneten Rahmen zur Verfügung, um selbstbestimmte und einvernehmliche Lö-sungen zwischen den Eltern zu finden sowie den zeitlichen und finanziellen Aufwand plan-bar zu machen.

Wir beraten Sie gerne bei Ihrer Entscheidungsfindung und begleiten Sie mit unserem hochqualifizierten Team in gerichtlichen Verfahren und in der Mediation.

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