Kindschaftssachen

Ein Teilgebiet des Familienrechts sind Kindschaftssachen. Hauptsächlich betrifft dies Fragen zur

  • Elterlichen Sorge
  • des Umgangsrechts und das Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
  • Kindesherausgabe


Hier liegt ein Schwerpunkt unserer Arbeit in der Kanzlei. Durch langjährige Erfahrung und intensive Auseinandersetzung mit Literatur und Rechtsprechung haben wir uns bundesweit anerkannte Kompetenz erworben.

Dabei suchen wir die Klärung nicht nur in der gerichtlichen Auseinandersetzung sondern bieten hier in unseren Kanzleiräumen in Aschaffenburg einen Rahmen für eine außergerichtliche Klärung mit erfahrenen Mediatoren.

Bei Bedarf und auf Wunsch können wir unseren Mandanten weitere Unterstützung vermitteln, sei es zur persönlichen Stärkung oder zu konkreten Fragenstellungen zum Beispiel zur Kindesentwicklung oder –erziehung.

Neben unserer Arbeit in der Betreuung von Praxisfällen sind wir auf dem Gebiet der Kindschaftssachen auch wissenschaftlichen tätig durch Veröffentlichungen und Seminarangebote insbesondere zu Fragen der Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen.