Impressum

KORN-BERGMANN • BERGMANN
KANZLEI FÜR FAMILIENRECHT,
ERBRECHT & MEDIATION

Ebersbacher Straße 101
63743 Aschaffenburg

Telefon 06021/454700
Telefax 06021/45470-79
E-Mail: info@korn-bergmann.de

Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG)
USt-IDNr. DE 270838837

Tätige Rechtsanwälte:

Rechtsanwältin Marita Korn-Bergmann und Rechtsanwalt Christopher Bergmann sind Sozien der Kanzlei.

Frau Rechtsanwältin Andrea Herms ist Rechtsanwältin in freier Mitarbeit, eigene Kanzleianschrift: Am Stadtwald 50, 63906 Erlenbach.

Multidisziplinäre Tätigkeiten/berufliche Gemeinschaften:

Die Kanzlei unterhält ständige Kooperationen mit

Frau Sybille Hefter
Systemische Paar- und Familientherapeutin

Berufsbezeichnung und zuständige Kammern

Sämtliche Sozien und Rechtsanwälte sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstr. 7, 96047 Bamberg, info@rakba.de, www.rakba.de.

Die Berufsbezeichnung der Sozien und der weiteren Berufsträger der Sozietät Korn-Bergmann & Bergmann lautet jeweils

„Rechtsanwältin“ oder „Rechtsanwalt“

und wurde den jeweiligen Personen aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen von dem jeweilig zuständigen Justizministerium nach bestandener 2. Juristischer Staatsprüfung und besonderem Zulassungsverfahren zuerkannt.

Die Befugnis, die Bezeichnung

„Fachanwalt für Familienrecht“

zu führen, wurde Frau Rechtsanwältin Marita Korn-Bergmann und Frau Rechtsanwältin Andrea Herms von der Rechtsanwaltskammer Bamberg aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen nach den Bestimmungen der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.

Die Befugnis, die Bezeichnung

„Fachanwalt für Erbrecht“

zu führen, wurde Herrn Rechtsanwalt Christopher Bergmann von der Rechtsanwaltskammer Bamberg aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen nach den Bestimmungen der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.

Berufsrechtliche Regelungen

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und Fachanwaltsordnung (FAO) und Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (bis 30.06.2004) (BRAGebO)
  • Berufsordnung (BORA)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (seit 01.04.2007) (RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union(CCBE)


Diese Gesetze und Verordnungen sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie können auch über die Bundesrechtsanwaltskammer oder die Rechtsanwaltskammer Bamberg bezogen werden.

Vermeidung von Interessenskollisionen

Gemäß § 43 a Abs. 4 BRAO ist die Wahrnehmung widerstreitender Interessen aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt. Vor Annahme eines Mandates wird daher von uns immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung nach § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg oder nach § 191 f BRAO bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltsschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de); Email: schlichtungsstelle@brak.de.


Berufshaftpflichtversicherung

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsverordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Die Mindestversicherungssumme wird von allen Rechtsanwälten der Kanzlei um ein Vielfaches überschritten. Für unsere Berufsträger besteht die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei:

ERGO Versicherungs AG,
Victoriaplatz 1
40198 Düsseldorf

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gilt für das gesamte Gebiet der Europäischen Union und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

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