Den Regelungen des Versorgungsausgleiches wird bei Scheidungen häufig zu wenig Beachtung geschenkt, obwohl es sich hierbei um den Lebensunterhalt und damit die finanzielle Absicherung im Alter handelt und hinter den aufgebauten Versorgungen – zumal in langjährigen Ehen – oft hohe Kapitalwerte stehen. So sind die Berechnungen der Versorgungsträger nicht selten fehlerhaft und bedürfen dann der Überprüfung durch Rentenversicherungsfachmann. Die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten von weitreichenden Parteivereinbarungen können genutzt werden, um gesetzlich nachteilige Folgen zu verhindern, wie z. B. unnötige Zersplitterung, Verlust von guten Zinssätzen bei älteren, privaten oder betrieblichen Versorgungen, Verschlechterungen in der Beamtenversorgung.
Korn-Bergmann · Bergmann
Familienrecht Erbrecht Mediation
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