18. November 2022

Mehr Mut zum Recht

Ein Dilemma in Kindschaftsverfahren - Unter obigem Motto eröffnen wir eine Beitragsserie. Sie wird erstellt von unserer Rechtsanwältin und Mediatorin Marita Korn-Bergmann.

Im Familienrecht erlebe ich seit vielen Jahren Tendenzen und Strömungen weg von Fachlichkeit und Recht hin zu subjektiven Meinungen. Diese Entwicklungen werden mir auch von vielen Seminarteilnehmern widergespiegelt. Für die anwaltliche Vertretung ist dies oft ein schwer auszuhaltendes Phänomen und zwar sowohl auf der fachlichen als auch auf der persönlichen Ebene.
Ich möchte allerdings nicht im Frust verharren und beschäftige mich daher seit längerer Zeit mit der Erarbeitung möglicher anwaltlicher Handlungsoptionen.

Einige meiner positiven Erfahrungen möchte ich in der Serie vorstellen und damit auch zu mehr Mut zum Recht anregen.

Ich bin der Meinung, wir haben in Deutschland ein wertvolles Rechtssystem, basierend auf hohen rechtsstaatlichen Grundsätzen. Unser Einsatz hierfür lohnt sich.

Meine heutige gute Nachricht:
Wir haben Deckungsschutz für eine Schadensersatzklage gegen das Jugendamt des Kreises Lippe in beträchtlicher Höhe erhalten, wofür Mandantschaft und wir sehr dankbar sind. Es eröffnet uns die Möglichkeit, Schadensersatzforderungen wegen rechtswidriger Inobhutnahme eines Kindes geltend zu machen, darüber hinaus auch ein Pilotverfahren wegen Nichteinhaltung fachlicher Standards zur Mitwirkungspflicht in familienrechtlichen Verfahren und Verstößen gegen Datenschutz.
Bereits vor dem Verwaltungsgericht in Minden (Az.: [6 K 2887/19])  konnten wir die rechtskräftige Feststellung erreichen, dass die Inobhutnahme des Kindes rechtswidrig war. Die zugrundeliegende verwaltungsgerichtliche Entscheidung werde ich demnächst vorstellen.

Die Presse hat sich bereits des Falles angenommen.
Link: https://www.nw.de/lokal/kreis_lippe/uebersicht/23468637_Gute-Nachricht-im-Jugendamtsfall-fuer-Oerlinghauserin-Elke-D..html