12. Oktober 2023

Erziehungsfähigkeit

Online-Seminar am 12.10.2023

Referenten: Frau Rechtsanwältin Marita Korn-Bergmann und Herr Dipl.-Psychologe Andreas Purschke

Dieses dritte und inhaltlich eigenständige Seminar im Rahmen einer interdisziplinären Fortbildungsreihe befasst sich mit dem Begriff der Erziehungsfähigkeit, wiederum eines der zentralen Themen in Kindschaftsverfahren.
Eine Begrifflichkeit, die erkennbar dazu verführt, höchst eigene und subjektive Erfahrungen und Vorstellungen in ein Verfahren zur Bewertung von Elternpersönlichkeiten einzubringen.
Sowohl rechtlich als auch fachpsychologisch stellt sich allerdings die Frage, ob in dem jeweils laufenden Verfahren die Erziehungsfähigkeit grundsätzlich und in ihrer Gesamtheit einer Überprüfung unterzogen werden muss.
Sofern die Frage ansteht, ist die Grenze zwischen eigener kompetenten Bewertung und notweniger fachpsychologischer Abklärung zu beachten. Gleichwohl gilt es auch, zu einem vorliegenden Gutachten eine konstruktive Stellungnahme abzugeben.
Für eine qualifizierte Wahrnehmung des Verfahrensbeistandes gehört es, zur Erziehungsfähigkeit die grundlegende Rechtsprechung zu kennen, sowie über fachpsychologisches Grundwissen zu verfügen.

Diese Veranstaltung ist inhaltlich eigenständiger Bestandteil einer auch für Verfahrensbeistände geeigneten Veranstaltungsreihe:

„Kindeswohl - Kindeswille“, 13.06.2023 (094528)

„Kindesanhörung“, 20.07.2023 (094529)

„Erziehungsfähigkeit“, 12.10.2023 (094530)

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

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