01. November 2019

Dauerproblem Gutachten in Kindschaftsverfahren – Aktuelles und Verhandlungsstrategien

Seminar 01.11.2019 in Heusenstamm (bei Frankfurt am Main)

Referenten: Rechtsanwältin Marita Korn-Bergmann, Herrn Dipl. Psych. Andreas Purschke

Zeit: 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Veranstalter: DAI Deutsches Anwaltsinstitut e.V.

Gutachten entscheiden in vielen Fällen über den Ausgang der Verfahren. Trotz Reform und schon lang andauernder öffentlicher, fachlicher und politischer Diskussion über die Qualitätssicherung in Kindschaftsverfahren ist der Status quo gekennzeichnet von unklarer Rollen-, Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen Gericht und Sachverständigen, Intransparenz, Nichtbeachtung von Datenschutz, Verdrängung rechtlicher Grundlagen durch Psychologisierung, Pädagogisierung und Subjektivierung des Rechts, mangelnder gerichtlicher Verfahrensleitung, ungenügender Qualifikation von Gutachtern, mangelhaft erstellter Gutachten.

Die anwaltliche Vertretung in kindschaftsgerichtlichen Verfahren erfordert daher einen hohen Kenntnisstand an rechtlichem Wissen, Grundkenntnisse in Familienrechtspsychologie, darüber hinaus Einsatzbereitschaft und Standfestigkeit, um Mandanten gut und erfolgreich begleiten zu können. In der interdisziplinären Zusammenarbeit sehen die Referenten hierzu eine optimale Grundlage.

Der erste Teil befasst sich mit einem Überblick über zu beachtende rechtliche Grundlagen, insbesondere Grundrechte, Verfahrensgrundrechte, Besonderheiten des FamFG und der ZPO-Regeln, datenschutzrechtliche Grundprinzipien.

Der zweite Teil gibt Einblick in die psychologischen Grundlagen der Begutachtung, insbesondere in Testdiagnostik, projektive Verfahren und beschäftigt sich mit den Problemen des lösungsorientierten Gutachtens, ethischen Problemen sowie Fragen der informierten Einwilligung.

Ein dritter Teil ist wichtigen Entscheidungen in der obergerichtlichen Rechtsprechung, deren Umsetzung in der Praxis, wiederkehrenden Fehlerquellen bei der Begutachtung sowie anwaltlichen Handlungsoptionen und Strategien gewidmet.

Ein vierter Teil dient der Analyse von Beweisbeschlüssen aus der Praxis und Formulierungsbeispielen für konkrete Beweisfragen.

Gerade die beiden letzten Teile werden erfahrungsgemäß durch die Diskussionsbeiträge der Teilnehmer bereichert.

Die Teilnehmer erhalten ein umfangreiches Skript, dass auch zum Nachschlagen geeignet ist.

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