Anwendungsbereiche der Mediation
Sie kann hilfreich sein bei der Nachlassaufteilung zur Klärung oder Streitbeilegung über letztwil-lige Verfügungen, Erbenstellung, Erbquote, Nachlassaufteilung, Pflichtteilsansprüche, Vermächt-nisse. Auch laufende gerichtliche Verfahren können so beendet werden.
Im Vorfeld der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen wie Testament oder Erbvertrag können potenzielle Konflikte präventiv vermieden und allseits akzeptierte Lösungen sichergestellt werden.
Sinnvoll ist sie bei komplexen Familienstrukturen, z.B. Patchwork-Familien, bei der Verteilung von unterschiedlichem Vermögen, Aufteilung zwischen Abkömmlingen und/oder Ehepart-nern.
Die Fortführung eines Familienunternehmens kann zu heftigen existenziellen Problemen und Streitigkeiten führen. Durch die Mediation können gemeinsame Ziele definiert und der Übergang einvernehmlich gestaltet werden.
Frühzeitige Regelungen zwischen Ehe- oder Lebenspartner sind wichtig zur Absicherung von Partnern und Kindern, insbesondere auch bei Eingehung einer zweiten Ehe.
Bei Erbfällen mit internationalem Bezug ist die Mediation geeignet faire und praktikable Lö-sungen zu finden.
Die vorweggenommene Erbfolge mit Vermögensübertragungen und Schenkungen unter Le-benden hat zunehmend höhere Bedeutung im Hinblick auf Altersabsicherung, Unterstützung von Abkömmlingen und Steueraspekten. Verbindliche Gegenleistungen und Erwartungen der Über-tragenden werden geklärt, Ressourcen und Fähigkeiten von Abkömmlingen berücksichtigt.
Ablauf der Mediation
Die Mediation stellt ein klares und transparentes Verfahren mit strukturierten Abläufen zur Verfü-gung. Sie umfasst mehrere Phasen wie Klärung der Rahmenbedingungen, Themen- und Infor-mationssammlung, Interessenklärung, Entwicklung von Lösungsoptionen und abschließende Einigung. Das Kernstück der Mediation bildet die Herausarbeitung der individuellen Interessen jedes Beteiligten und der Möglichkeit des Perspektivenwechsels zum besseren eigenen Ver-ständnis und Verständnis für die andere Seite. So können die jeweiligen Bedürfnisse, Sichtwei-sen, Ziele und Wertvorstellungen berücksichtigt und eine lösungsfördernde Basis geschaffen werden. Mediatoren agieren dabei als neutrale Vermittler ohne eigene Entscheidungsbefugnis. Sie begleiten die Gespräche fachlich, sie motivieren die Beteiligten, sich einzulassen, erfassen gleichwertig deren Standpunkte, geben jedem den benötigten Raum. Sie achten insbesondere darauf, dass eine ausgewogene und respektvolle Kommunikation stattfindet und tragen die Ver-antwortung für einen fachgerechten Verfahrensablauf.
Zielsetzung der Erbschaftsmediation
Ziel der Erbmediation ist eine Einigung, die alle beteiligten Parteien als fair und praktikabel be-trachten, die langfristig tragfähige Lösungen bietet und den Familienfrieden wahrt.
Vorteile der Erbschaftsmediation
Empfehlungen
Die Erbmediation ist zu empfehlen, wenn alle Beteiligten lösungsoffen sind und die Mediationsre-geln akzeptieren. Die Anwaltsmediation bietet den Vorteil, dass alle Gestaltungsmöglichkeiten optimal genutzt werden können, auch rechtliche und steuerliche.
Korn-Bergmann · Bergmann
Familienrecht Erbrecht Mediation
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