01. März 2017

Unternehmerscheidung - Gefahren bewältigen und Lösungen finden

Magazin Pablo - Ausgabe 3-2017

Scheidungen, bei denen mindestens ein Ehepartner unternehmerisch tätig ist, sind sehr komplexe Angelegenheiten und beinhalten eine besonders hohe wirtschaftliche und emotionale Brisanz, gerade wenn vorsorgende Verträge nicht geschlossen sind.

  • Die Auswirkungen betreffen nicht nur die unmittelbare Scheidungsfamilie, sie nehmen Einfluss auf das Unternehmen selbst, unter Umständen auf dessen Mitarbeiter sowie in das Unternehmen eingebundene sonstige Familienmitglieder und deren Angehörige.
  • Für den Unternehmer stellt die Weiterführung des Betriebes ein wesentliches Interesse dar, das Augenmerk des Ehepartners ist zunächst auf eine möglichst hohe Ausgleichszahlung und/oder regelmäßige gesicherte Unterhaltszahlungen gerichtet.
  • Zahlungsverpflichtungen für Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich können zu einer finanziellen Überforderung des Unternehmers und des Unternehmens führen, im schlimmsten Fall zur Betriebsaufgabe, Notverkauf oder Insolvenz. Eine katastrophale Folge für alle, wenn damit die  existenzielle wirtschaftliche Grundlage vernichtet wird.
  • Hinzu kommt, dass sich Gerichtsverfahren zur Klärung der Ansprüche äußerst schwierig gestalten, über Jahre andauern, mit hohen Kosten verbunden sind.
  • Tiefgreifende emotionale Belastungen sind unvermeidbar bis hin zu psychischen Störungen und Erkrankungen.
  • Das Unternehmen ist als Vermögenswert in das Zugewinnverfahren einzustellen und kann zu einer hälftigen Ausgleichszahlung führen. Der Unternehmenswert ist sachverständig zu bewerten. Dies führt zu einem fast unerschöpflichen Streitpotenzial, das schon bei der Bewertungsmethode an sich beginnen kann.
  • Gleiches gilt für die Bewertung des unternehmerischen Einkommens zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen. In der Regel werden auch hier Sachverständige herangezogen. Die notwendige Differenzierung zwischen steuerrechtlichem und unterhaltsrechtlichem Einkommen eröffnet viele weitere Streitfelder.
  • Vorgeschaltete Auskunftsverfahren in beiden Folgesachen können taktisch notwendig sein, ziehen gleichzeitig viele Tatsachen-, Rechts-, und Zeitprobleme mit sich.
  • Den Ausweg bietet eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Sämtliche Trennungsund Scheidungsfolgen werden miteinander geregelt, tatsächliche und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft, die Lebensinteressen beider Ehepartner berücksichtigt, die Zerschlagung des Unternehmens verhindert.

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte/innen stehen sowohl für diesen einvernehmlichen Lösungsweg wie auch für die Durchsetzung und Sicherung Ihrer Interessen im Streitfall mit ihrem hohen Maß an Erfahrung, Fachkompetenz und Einsatzbereitschaft zuverlässig an Ihrer Seite. Bei Bedarf können unsere Mediatorinnen und weitere Berater aus unserem umfangreichen Netzwerk hinzugezogen werden.

Dateien zum Download: