01. April 2015

Die neue europäische Erbrechtsverordnung

Magazin Pablo - Ausgabe 2-2015

...bedeutsam für viele Erbfälle

 

Ab wann gilt die Verordnung?

  • In Kraft getreten ist die Verordnung bereits am 16.08.2012.
  • Sie findet jedoch erst auf Erbfälle ab dem 17.08.2015 Anwendung.

Was regelt diese Verordnung?

  • Die neue Verordnung bestimmt für die EU-Länder, nach welchem Recht ein Erblasser beerbt wird.
  • Dies wirkt sich insbesondere auf die gesetzliche Erbfolge, des Pflichtteilsrechts, die Wirksamkeit von letztwilligen Verfügungen wie z. B. Testamente, Erbverträge aus.

Welche Veränderungen ergeben sich zum alten Recht?

  • Nach dem bisherigen sogenannten »Staatsangehörigkeitsprinzip« wurde ein Erblasser stets nach dem Recht des Staates seiner Staatsangehörigkeit zum Todeszeitpunkt beerbt.
  • Jetzt gilt das sogenannte »Aufenthaltsprinzip« wonach sämtliche erbrechtliche Fragen nach dem Recht des Staates beurteilt werden, indem der Erblasser zum Todeszeitpunkt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Völlig unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Beispiele

  • Der deutsche Rentner Peter Müller verbringt seinen Lebensabendauf Gran Canaria/Spanien, wo er auch nach dem 17.08.2015 verstirbt: Für sämtliche erbrechtliche Fragen gelten die spanischen Gesetze.
  • Die deutsche Petra Meyer besitzt eine Immobilie in Köln. Sie verliebt sich in einen Italiener, der ein Haus am Meer in Frankreich besitzt. Frau Meier zieht zu ihrem italienischen Freund nach Frankreich und verstirbt dort: Anwendbar ist damit ausschließlich französisches Recht, auch bezüglich des Immobiliennachlasses in Deutschland.

Gestaltungstipp

  • Die europäische Erbrechtsverordnung lässt eine »Rechtswahl« zu.
  • Die Wahl des Rechtes des Heimatstaates ist stets möglich. Ein deutscher Staatsangehöriger kann daher deutsches Recht wählen und sicherstellen, dass dieses Anwendung findet, selbst bei einem Versterben im Ausland.

Was ist zu beachten?

  • Die Rechtswahl muss die Formvorschriften für eine letztwillige Verfügung am Errichtungsort erfüllen.
  • Das deutsche Recht erfordert Handschriftlichkeit oder notarielle Beurkundung.

Fazit

  • Die neue Regelung hat wesentliche Auswirkungen auf eine Vielzahl von Erbfällen.
  • Ein gutes Testament sollte in jedem Fall – auch vorsorglich – eine Rechtswahlklausel enthalten.

Damit der eigene letzte Wille wirksam und sicher vollzogen wird, ist in jedem Falle eine Beratung durch einen spezialisierten und auch in EU-Recht erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht zu empfehlen.

 

Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unten in dem zum Download stehenden PDF.

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