01. Januar 2016

Sterbegeldversicherungen - Sind sie wirklich sinnvoll?

Die Kosten einer üblichen Bestattung belaufen sich schnell auf mehrere tausend Euro. Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten sogenannte Sterbegeldversicherungen an, um die anfallenden Kosten einer Bestattung abzusichern und die Hinterbliebenen damit finanziell zu entlasten. Die zunächst verlockend klingenden Angebote der Versicherungen können sich jedoch bei genauerer Betrachtungsweise mitunter als wirtschaftlich sinnlos herausstellen. Einige Punkte, die immer beachtet werden sollten, werden im Folgenden von Rechtsanwalt Christopher Bergmann dargestellt.

I. Definition

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall. Die vereinbarte Versicherungssumme, welche meist zwischen 2.000 Euro bis 10.000 Euro liegt, wird grundsätzlich mit
dem Tod fällig. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich damit um eine reine Risikoversicherung. Ein Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme setzt damit stets den Tod voraus.

II. Versicherungsbedingungen

Wer Interesse an einer Sterbegeldversicherung hat, sollte sich in jedem Fall sehr genau die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens anschauen und überprüfen. In vielen solcher Versicherungsbedingungen sind sogenannte Warteklauseln von mehreren Jahren festgeschrieben. Tritt der Tod dann bereits innerhalb dieser Wartezeit ein, besteht noch kein Anspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme. Es werden dann lediglich die bislang eingezahlten Beträge zurückerstattet. Die Rechtmäßigkeit solcher Warteklauseln in den Versicherungsbedingungen wurde bereits im Jahr 2013 vom Landgericht Köln mit Urteil vom 13.11.2013 bestätigt. Eine Witwe hatte auf Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme nach dem Tod ihres Mannes geklagt. Die Versicherungssumme betrug 7.500 Euro. Der Ehemann war neun Monate nach Abschluss der Sterbegeldversicherung verstorben. Das Landgericht wies die Klage der Witwe vollständig ab, da es die vereinbarte Warteklausel für rechtswirksam erachtete. Die Witwe erhielt damit nur die in den neun Monaten eingezahlten Beträge, welche gerade einmal 432 Euro betrugen.

III. Alter

Ein maßgebliches Kriterium für die Frage, ob eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein kann, ist stets
das Alter bei Abschluss der Versicherung. Die Mehrheit der Sterbegeldversicherungen wird ab einem
Alter von 65 Jahren abgeschlossen. Überprüfungen und Modellrechnungen von Stiftung Warentest und
Finanztest kommen jedoch gerade zu dem Ergebnis, dass bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung ab dem Alter von 65 Jahren vom Abschluss einer solchen Sterbegeldversicherung ausdrücklich abgeraten wird. Aufgrund der mit zunehmendem Alter höher werdenden Risikozuschläge hätte nach der dort durchgeführten Berechnung, ein 65-jähriger Mann selbst bei der günstigsten Versicherung über 7.000 Euro an Prämien einzahlen müssen, um eine Versicherungssumme in Höhe von lediglich 5.000 Euro zu erhalten.

IV. Fazit

Eine Sterbegeldversicherung ist daher als nicht sinnvoll einzustufen, wenn diese in einem höheren Alter abgeschlossen wird. Ebenfalls sinnlos ist eine solche Versicherung, wenn die betreffende Person bereits schwer krank ist, und ein Versterben innerhalb der Wartezeit wahrscheinlich ist.

V. Alternativen

Neben den klassischen Sterbegeldversicherungen gibt es jedoch durchaus sinnvolle Alternativen. In Betracht kommt beispielsweise eine klassische Risikolebensversicherung mit günstigen Beiträgen.
Ohne die entsprechenden Warteklauseln besteht selbst bei einem frühzeitigen Versterben der volle
Anspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme. Auch hierbei gilt es aber stets ein besonderes Augenmerk auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen zu legen.