03. Mai 2017

Schutzimpfungen von Kindern – gemeinsame Elternentscheidung

Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.05.2017

Aktenzeichen: XII ZB 157/16

Der BGH hat mit Beschluss vom 03.05.2017, Az. XII ZB 157/16, FamRZ 2017, 1057 ff. die bisher offene Frage geklärt, dass Eltern nur gemeinsam über die Durchführung von Schutzimpfungen, auch bei Standard- und Routineimpfungen für ihre Kinder entscheiden können. Bei Uneinigkeit überträgt das Familiengericht auf Antrag einem Elternteil die alleinige Entscheidungsbefugnis in dieser Frage unter Abwägung des Kindeswohls. Ausschlaggebend ist dabei, welcher Elternteil sich an die Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) hält. Diese Empfehlungen basieren auf der Abwägung, dass der Nutzen der Impfung deren Risiken überwiegt und in der Regel dem Kindeswohl besser gerecht wird. Eine andere Beurteilung kann sich bei einem besonderen Impfrisiko ergeben.